SP-Fraktion unterstützt den Bündner Kompromiss zur Wahlsystemre-form und fordert umfassendere COVID-Unterstützung

Die SP-Grossratsfraktion bereitete sich unter der Leitung von Conradin Caviezel am 31. Januar und 1. Februar unter strenger Einhaltung der Schutzkonzepte im Grossratssaal auf die viertägige Februarsession vor. Im Zentrum standen die Wahlrechtsreform und die COVID-Krise.

Die SP-Fraktion hat sich ein weiteres Mal intensiv mit der bevorstehenden Wahlrechtsreform auseinandergesetzt. Unter kompetenter Führung der SP-Mitglieder der Kommission für Staatspolitik und Strategie wurde das Wahlsystem diskutiert. Die deutliche Kommissionsmehrheit, mit Unterstützung der beiden SP-Mitgliedern, schlägt vor, dem Volk für die Teilrevision der Kantonsverfassung nur ein Modell zur Abstimmung vorzulegen. Dabei wird das Modell C unterstützt (Doppelproporz mit Majorz-Bedingung). 

Die SP-Fraktion ist erfreut, dass ein Bündner Kompromiss gefunden wurde und hält fest, dass beim Modell C die wichtigste Forderung der SP umgesetzt würde: Endlich zählt bei den Grossratswahlen jede Stimme gleich viel. Unter diesen Umständen ist das Initiativkomitee «90 sind genug» bereit ihre Initiative zugunsten eines künftigen Doppelproporz-Wahlsystems (s. Medienmitteilung vom 21. Januar 2021) zurückzuziehen. Die SP ist zuversichtlich, dass der Kompromiss eine breite Mehrheit findet und die nächsten Wahlen im Jahr 2022 mit einem gerechten und verfassungsmässigen Wahlsystem durchgeführt werden. Der vorliegende Bündner Kompromiss garantiert, dass jede Stimme zählt, aber auch die bestehenden Talschaften weiterhin im Kantonsparlament vertreten sind. Damit könnten die Querelen der letzten Jahre um das Wahlsystem endlich ad acta gelegt werden.

Weiter hat sich die SP-Fraktion ausführlich über die gegenwärtige Gesundheits- und Wirtschaftskrise beraten. Die SP-Fraktion fordert eine sofortige und unbürokratische Aufstockung der sogenannten Härtefallmassnahmen, die insbesondere in der Gastronomie nirgends hinreichen (Übernahme von 100% statt nur 50% der Fixkosten). Die finanziellen Mittel sind dafür vorhanden, in den letzten anderthalb Jahrzehnten wurden im Kantonshaushalt massive Überschüsse angehäuft. Eine unbürokratische Unterstützung der betroffenen Betriebe kommt den Kanton langfristig günstiger zu stehen als eine Konkurswelle. Aufgrund dessen hat die SP-Fraktion kein Verständnis, dass die Bündner Regierung bei der finanziellen Unterstützung derart zögerlich agiert. Gleiches gilt auch für die Abfederung von Einnahmeausfällen aufgrund von abgesagten Grossveranstaltungen und Kongressen (MICE-Tourismus). Es ist unerklärlich, dass die Bündner Regierung nicht bereit ist, den entsprechenden Auftrag Wilhelm entgegenzunehmen. Erfreut zeigt sich die SP-Fraktion hingegen über das Bündner Covid-Testregime. Regierungsrat Peter Peyer und der Bündner Krisenstab machen hier schweizweite Pionierarbeit und legen den Grundstein, um insb. die neuen Covid-Varianten schnell zu erkennen und einzugrenzen. Diese Strategie gilt es konsequent – insb. auch an Schulen – fortzusetzen.

Des Weiteren hat die SP-Fraktion die erste Etappe der Justizreform diskutiert und unterstützt einstimmig die Zuwahl ausserordentlicher Richterinnen und Richter. Weiter begrüsst die SP-Fraktion die Anpassung der Organisationsstruktur der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Der entsprechende Vernehmlassungsprozess war beispielhaft und die SP steht daher geschlossen hinter der entsprechenden Revision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Abschliessend ist die SP der Meinung, dass die kantonale Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» klar abzulehnen ist. Die Initiant*innen mögen ein paar berechtigte Anliegen vorbringen (z.B. Verbot Vogeljagd), in der Gesamtheit ist die Initiative aber ein Frontalangriff auf die Jagd und nicht langfristig sinnvoll umsetzbar.

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