Die SP Grossratsfraktion traf sich am 20. August 2018 zur Vorbereitung der Junisession in Chur. In der kommenden Augustsession stehen für die SP-Fraktion zwei Geschäfte im Fokus. 1. Graubünden braucht einen Digitalisierungsschub. Darum wird sich die SP für die Überweisung der entsprechenden Aufträge einsetzen. 2. Bei der Totalrevision des Polizeigesetzes wird sich die SP für Augenmass und Realitätsbewusstsein, aber gegen unnötige Überwachung einsetzen.
Graubünden braucht eine Digitalisierungsoffensive auf allen Stufen, wollen wir den Anschluss an die Zukunft nicht verlieren. Der SP-Fraktionsauftrag will, dass 40 Millionen Franken aus dem Fond für «Systemrelevante Infrastrukturen» dafür eingesetzt werden. Der Fond existiert seit der Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes und wird zu wenig wertstiftend genutzt. Alle reden irgendwie von Digitalisierung. Konkret unternommen wurde bisher einfach zu wenig. Der Fraktionsauftrag schafft Verbindlichkeit und Klarheit bei der Finanzierung der notwendigen Digitalisierungsoffensive. Mit den 40 Mio. könnten u.a. schnelle Glasfaserleitungen wo nötig mitfinanziert werden, damit alle Regionen berücksichtigt werden. Eine Bildungsoffensive oder ein Kompetenzzentrum für Digitalisierung sind weitere Massnahmen, die (mit-)finanziert werden könnten. Es ist unverständlich, dass die Regierung in dieser entscheiden Zukunftsfrage nicht aktiv werden will. Da es der SP nicht um Parteipolitik geht, unterstützt sie auch geschlossen den Fraktionsauftrag der SVP, welcher eine sehr ähnliche Stossrichtung verfolgt und 39 Mio. Franken zur Verfügung stellen möchte.
Die Einführung der Überwachung des öffentlichen Raums mit Personenidentifikation und Bildspeicherung lehnt die SP klar ab. Dass eine solche Überwachung einen nachhaltigen präventiven Effekt hat, ist gemäss vielen Studien nicht belegbar. In den letzten beiden Berichtsjahren der Kantonspolizei lag die Aufklärungsquote bei über 90 Prozent. Schwere Gewaltdelikte vermochte die Kantonspolizei letztes Jahr sogar allesamt aufzuklären. Bei insgesamt rückläufiger Kriminalität besteht zu gesetzgeberischem Aktivismus auf Kosten der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger schlicht kein Anlass.
Sollten die Anträge der SP, die auf eine Beibehaltung des Status quo bei der Überwachung des öffentlichen Raums zielen, erfolglos sein, wird sie sich dafür einsetzen, dass die Überwachung des öffentlichen Raums wenigstens alleinige Kompetenz der Kapo wird. Und nicht wie vorgesehen durch allen möglichen Behörden wahrgenommen wird.
Gänzlich unnötig und realitätsfremd in der Umsetzung findet die SP ein Vermummungsverbot an bewilligungspflichtigen Veranstaltungen.