Parolen der SP Graubünden zu den nationalen Abstimmungen vom November

Der Parteivorstand der SP Graubünden fasste folgende Parolen zu den drei nationalen Abstimmungsvorlagen vom 28. November 2021

Ja zur Pflegeinitiative 

Die SP Graubünden fasst einstimmig die Ja-Parole zur Pflegeinitiative. 

Die Initiative will die Bundesverfassung um einen Artikel erweitern und damit die Pflege in der Schweiz entscheidend stärken. Die Pflege soll als wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkannt und gefördert werden und dafür sorgen, dass allen eine Pflege von hoher Qualität zugänglich gemacht wird. Zudem soll dafür gesorgt werden, dass genügend Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen und dass die Pflegefachpersonen entsprechend ihrer Ausbildung und ihrer Kompetenzen eingesetzt werden. Seit geraumer Zeit ist klar, dass wir uns in der Schweiz in einem akuten Pflegenotstand befinden. Nicht nur die immer älter werdende Bevölkerung stellt eine Herausforderung dar, sondern auch der ausgewiesene Fachpersonenmangel. In der Schweiz sind 11’700 Pflegestellen unbesetzt. Die Pflege ist ein entscheidender Pfeiler unserer Gesellschaft. Jede Person ist im Verlauf ihres Lebens auf eine gute Pflege angewiesen. Niemand möchte von gestressten und unglücklichen Personen versorgt werden. Mit der aktuellen Covid-19 Pandemie hat sich das bereits bestehende Problem erneut verschärft und die Schwachstellen ans Licht gebracht. Es ist Zeit für die Pflegeinitiative und die SP Graubünden wird sich entschieden für die Pfleginitiative und weitere Verbesserungen im Pflegebereich einsetzen. 

Ja zum Covid-19 Gesetz

Weiter fasst die SP Graubünden einstimmig die Ja-Parole zum Covid-19 Gesetz vom 19. März 2021. 

Die Corona-Pandemie begleitet unser Leben nun seit fast 2 Jahren. Die Pandemie stellt immer wieder neue Fragen und als Reaktion auf diese Entwicklungen der Krise wurde das Gesetz zu Covid-19 mehrmals angepasst. Nach dem letzten Referendum nahm die Stimmbevölkerung das Gesetz am 13. Juni 2021 mit 60 Prozent an. Nun kam erneut ein Referendum gegen das Covid-19 Gesetz zustande. 

Mit der Änderung des Gesetzes vom März 2021, über die wir am 28. November abstimmen, hat das Parlament Finanzhilfen auf Betroffene ausgeweitet, die bis dahin nicht oder zu wenig unterstützt werden konnten. Das Contact-Tracing zum Unterbrechen der Ansteckungsketten wurde weiterentwickelt und es wurde festgelegt, dass der Bund Covid-Tests fördert und deren Kosten übernehmen kann. Das Parlament schuf zudem die gesetzliche Grundlage für das von ihm verlangte Covid-Zertifikat für Genesene, Geimpfte und Getestete, um Auslandreisen zu erleichtern und bestimmte Veranstaltungen zu ermöglichen.[1] Die SP Graubünden ist überzeugt, dass die Massnahmen der Politik, des Bundes und der Kantone, notwendig waren und sind um die Pandemie einzudämmen, grosse Schäden zu vermeiden und um Einschränkungen schnellst möglich zu beenden. Die Zustimmung zum Covid-19 Gesetz ist entscheidend um unsere Gesundheitsversorgung zu sichern, insbesondere auch um das Gesundheitspersonal zu entlasten und Kranke zu schützen und betroffene Arbeitnehmende und Unternehmen weiter unterstützen zu können. Das Zertifikat ermöglicht uns eine Teilnahme am wirtschaftlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben. Zudem konnten dank dem Zertifikat Quarantänebestimmungen für geimpfte und genesene Personen aufgehoben werden.

Um aus der Pandemie zu kommen und damit unsere Freiheiten zurückzuerlangen, muss das Schweizer Volk Ja zum Covid-19 Gesetz sagen.

Nein zur Justizinitiative

Die Justizinitiative will, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter neu in einem Losverfahren gewählt werden und nicht mehr wie bisher durch das Parlament, nachdem die anspruchsberechtigte Partei eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorgeschlagen hat. Zudem soll die Wiederwahl der Richterpersonen abgeschafft werden. Neu wäre die Wahl einmalig und eine Richterin oder ein Richter könnte bis 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters im Amt bleiben. Die Initiantinnen und Initianten versprechen sich durch ihren Vorschlag unabhängigere und fachlich und persönlich besser geeignete Personen am Bundesgericht als dies heute der Fall ist. Dem Ziel der Initiative ist grundsätzlich nichts entgegenzusetzen. Die SP Graubünden ist jedoch überzeugt, dass die Initiative ihr Ziel verfehlt und mehr Probleme schafft im Vergleich zum heutigen System. Grundsätzlich hat sich das System zur Nominierung und der Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichter bewährt. Das Parlament als Wahlgremium ist demokratisch legitimiert und so sind es auch die von ihm gewählten Richterpersonen. Zentrale Bedeutung hat die Erkenntnis, dass das Recht hochpolitisch ist und nie unabhängig von gesellschaftlichen Realitäten funktioniert. Das Recht lässt grosse Spielräume offen, die Gerichte ausfüllen müssen. Die Offenlegung der politischen Grundhaltung gefährdet somit nicht die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter, sondern schafft Transparenz und fördert das Vertrauen in unser Gerichtssystem. Es stellt sich auch die Frage, ob ein System mit einem Losverfahren nicht die für unseren Rechtsstaat fundamental wichtige Gewaltenteilung aushebelt. Die Fachkommission, welche die Gerichtspersonen überprüft vor der Losziehung, würden vom Bundesrat gewählt. Das Gericht, die Dritte Gewalt hat aber auch die Aufgabe das Handeln der Exekutive zu überwachen. Zusammengefasst sieht die SP Graubünden die lobenswerten Ziele hinter der Idee der Initiative, kommt aber nach genauerer Betrachtung zum Schluss, dass die Initiative falsche Konsequenzen nach sich zieht. 


[1] https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/dokumentation/abstimmungen/covid-19-gesetz.html

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